Infothek
Inanspruchnahme von potenziellen Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge nicht rechtmäßig
Das Finanzgericht Münster hat in Verfahren betreffend Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.
mehrAnforderungen an ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines geringeren gemeinen Grundstückswerts nach dem Bewertungsgesetz
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nahm Stellung zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines geringeren gemeinen Grundstückswerts nach § 198 BewG bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens bzw. des Ertragswertverfahrens.
mehrKindergeldanspruch bei nachträglich bekannt gewordenem Ausbildungsverhältnis eines volljährigen Kindes - Nichteinlegung eines Einspruchs als grobes Verschulden
Ein nachträglich vorgelegtes Schreiben des Ausbildungsbetriebs, aus dem hervorgeht, dass sich ein volljähriges Kind in Ausbildung befand, sodass dem Anspruchsteller Kindergeld zustand, ist ein nachträglich bekannt gewordenes Beweismittel, das den zuvor ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtswidrig macht. Eine Korrektur kann nach schuldhaft versäumtem Einspruch jedoch nicht erreicht werden.
mehrVerzicht auf Umsatzsteuerbefreiung bzgl. im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbrachter sonstiger Leistungen, für die das Reverse-Charge-Verfahren gilt
Der (fiktive) Verzicht auf die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Umsätzen im Einlagengeschäft im übrigen Gemeinschaftsgebiet führt zur Nichtanwendung des Vorsteuerausschlusses. Dabei ist zu prüfen, ob der Unternehmer die fraglichen Umsätze im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung vorlagen.
mehrBei Abtretungen in Bauträgerfällen Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers nach dem Umsatzsteuergesetz
Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.