Infothek
Zum Teilerlass der Grundsteuer bei Ertragsminderung
Für die Grundsteuer ist die sachliche Unbilligkeit im Falle der Ertragsminderung abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt. Ein darüber hinausgehender (teilweiser) Grundsteuererlass aufgrund des Umstandes, dass der Steuerpflichtige wegen seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die Grundsteuer nicht oder nur schwer aufbringen kann, ist bei der Grundsteuer als Realsteuer nicht vorgesehen.
mehrForderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung
Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen.
mehrVerschaffung von Dienstleistungen als schädliche Nebenleistung zur Vermietung von Seniorenwohnungen - Keine erweiterte Kürzung gemäß GewStG
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob einer GmbH, die Wohnungen an Senioren vermietete, die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zusteht.
mehrKinderfreibetrag im Jahr 2014: Verfassungswidrigkeit nicht ausreichend begründet - Richtervorlage unzulässig
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte Zweifel, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch die Unzulässigkeit der Richtervorlage fest.
mehrZu hoher Steuerausweis in Schlussrechnung: Keine Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung
Wenn in der Schlussrechnung die Steuerbeträge auf die vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Teilentgelte nicht abgesetzt worden sind, führt dieser Fehler zu einer Steuerschuld aus § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.