Infothek
Neue Tatsachen aus den Akten eines Dritten ermöglichen Bescheidänderung
Erkennt das Finanzamt erst nachträglich Tatsachen, die zu einer höheren Steuer führen, kann ein Steuerbescheid geändert werden. Das gilt auch dann, wenn sich die Informationen bereits in den Akten eines anderen Steuerpflichtigen befanden.
mehrNeues Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien
Die Bundesregierung will das mit Albanien geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ändern.
mehrAntrag auf schlichte Änderung nur innerhalb der Einspruchsfrist möglich
Ein Antrag auf schlichte Änderung eines Steuerbescheids muss innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg auch dann, wenn gegen den Bescheid bereits Einspruch eingelegt wurde und das Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
mehrErmäßigte Umsatzsteuer im Hotel?
Der BFH hat entschieden, dass Frühstücksleistungen sowie Fitness- und Wellnessangebote eines Hotels nicht von der Umsatzsteuerermäßigung für kurzfristige Beherbergungsleistungen erfasst werden.
mehrNeues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine
Deutschland und die Ukraine haben ein neues DBA geschlossen. Zur Einholung der Zustimmung des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19.05.2026 eingebracht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.